Im Volksmund »Führerschein mit 17«, offiziell sagt man »Begleitetes Fahren«: Ganz Deutschland macht mit, seitdem 2008 Baden-Württemberg als letztes Bundesland eingewilligt hat. Ab dem 1. Januar 2011 wird der Modellversuch zum Dauerrecht. Die deutsche Pkw-Fahrerlaubnis kann also bundesweit bereits mit 17 Jahren erworben werden. Bei jeder Fahrt vor der Volljährigkeit muss ein erfahrener Begleiter mitfahren.

Kurz erklärt:

Beim begleiteten Fahren mit 17 Jahren durchläuft der Fahrschüler exakt die gleiche Ausbildung wie beim Führerschein mit 18 Jahren, nur genau 1 Jahr früher!
Die Kosten, die in der Fahrschule anfallen, sind folglich identisch, lediglich die Verwaltungskosten des Straßenverkehrsamtes (SVA) sind geringfügig höher.
Der Führerscheinantrag beim SVA darf frühestens mit 16,5 Jahren gestellt werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
Die praktische Prüfung ist frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag möglich.



Die Begleiter des 17-jährigen Führerscheininhabers müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

– Mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahr-erlaubnisklasse 3 oder B sein
– Nicht mehr als 3 Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg haben (ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der praktischen Prüfung des 17-jährigen)
– In der begleiteten Phase ist nur das Fahren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erlaubt.

Nach bestandener praktischer Prüfung darf ohne Begleitung ein 50 ccm-Roller der Klasse AM gefahren werden.


Wann beginnt und endet die Probezeit?

Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Fahrerlaubnis, im Fall des Begleiteten Fahrens mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Beispiel: Wer am 17. Geburtstag die Prüfung bestanden und seine Prüfbescheinigung erhalten hat, dann zwei Jahre lang nicht im Straßenverkehr auffällt, dessen Probezeit endet am Tag nach dem 19. Geburtstag. Und das gilt selbst für den Fall, dass im ersten Jahr überhaupt nicht gefahren wird (vielleicht weil kein Auto da ist oder sich die Eltern nicht trauen…). Denn die Probezeit fragt nicht nach der Kilometerleistung.

ACHTUNG! Kannst Du an vereinbarten Fahrstunden nicht teilnehmen, sage diese bitte umgehend 24 Stunden vorher ab!