Wir bilden folgende klassen aus:

Mofa – einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, maximal 25 km/h bbH, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.
AM – Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren.
A1– Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
A2 – Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung-Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW-kg nicht übersteigt.
A – Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
B – Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
BE – Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wenn sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.5 t nicht übersteigt.
B96 – Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B: Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG. Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.



Was benötige ich für einen Führerscheinantrag?
– Personalausweis
– Lichtbild (Biometrisch)
– Erste Hilfe Nachweis
– Sehtest

Beim begleitenden Fahren zusätzlich noch:
– Kopie der Personalausweise (Vorder- und Rückseite) der
Erziehungsberechtigten
– Kopie der Führerscheine (Vorder- und Rückseite) der
Begleitpersonen
– Kopie der Personalausweise (Vorder- und Rückseite) der
Begleitpersonen
– Antrag zur Teilnahme „Begleitetes Fahren ab 17 Jahre“
– Antrag für die Begleitpersonen


Was benötige ich für die praktische Ausbildung der Klassen A, A2, A1 u. AM?
Du benötigst außer einem Helm und Motorradbekleidung auch Motorradstiefel bzw. knöchelhohe feste Schuhe! Helm und Bekleidung sind bei uns kein Problem, nur bei den Stiefeln wäre es empfehlenswert, deine eigenen mitzubringen. Denn Wir können nicht für jeden Fuß ein Paar Stiefel zur Verfügung stellen!

Für die Klasse B
Auch hier solltest Du festes Schuhwerk tragen, denn auch hier schaut Mancher Prüfer auf die Schuhe, ob sie fest geschnürt sind.


Die praktische Ausbildung
Unsere Ausbildung soll Vertrauenssache sein, denn nur wenn Du dich wohl fühlst, können wir eine erfolgreiche Ausbildung garantieren! Die praktische Ausbildung richtet sich nach dem curricularen Leitfaden! Hier kannst Du dir die beiden Diagrammkarten für die Klasse A und Klasse B Ausbildung anschauen! Wichtig ist doch, das Du am Ende der Ausbildung nicht nur die Prüfung bestehst, sondern auch dein Fahrzeug sicher durch den Straßenverkehr bewegen kannst!


Klasse A, A2, A1, AM:

Was muss ich außer das fahren im Straßenverkehr noch beherrschen können?
Grundfahraufgaben

Weitere Übungen:
– Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
– Stop and Go
– Kreisfahrt
– Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung aus 50 km/H

Klasse B
Grundfahraufgaben die ich zusätzlich zur Ausbildung mit dem Pkw beherrschen muss!

– Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
– Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
– Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Längsaufstellung)
– Umkehren
– Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung

Die Ausbildung endet, wenn der Fahrlehrer der Überzeugung ist, dass Du die Prüfung bestehen kannst! Hier werden wir mit dir eine Vorprüfung durchführen, so wie es nachher in der praktischen Prüfung mit einem Prüfer sein wird. So kannst Du schon mal sehen wie so eine Prüfung ablaufen wird.


ACHTUNG! Kannst Du an vereinbarten Fahrstunden nicht teilnehmen, sage diese bitte umgehend 24 Stunden vorher ab!